Der Förderverein der Berufsbildenden Schulen in Meppen wird durch die Beiträge verschiedener
Unternehmen und Mitglieder finanziert. Die hier verwendeten Beiträge unterliegen klaren Grundsätzen, die wir stets einzuhalten wissen.
Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus der Satzung, diese steht weiter unten zum Download als
DOC- und
PDF-Datei zur Verfügung.
Satzung
des Fördervereins der Berufsbildenden Schulen Meppen
- Gewerbl. u. kaufm. Fachr. - e. V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein der Berufsbildenden Schulen
Meppen - Gewerbl. u. kaufm. Fachr. - e. V.".
(2) Er hat seinen Sitz in Meppen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.
(4) Der Verein ist im Vereinsregister einzutragen.
(5) Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein betreibt die Förderung der pädagogischen Arbeit, der Bildung
und Erziehung in den Berufsbildenden Schulen Meppen - Gewerbliche und
kaufmännische Fachrichtungen -.
(2) Er sieht als seine Aufgabe insbesondere an:
- die Zusammenarbeit der Berufsbildenden Schulen Meppen - Gewerbl.
u.kaufm. Fachr. - mit ihren Partnern im dualen Ausbildungssystem ideell
und materiell zu fördern;
- die Tradition der Schule zu pflegen;
- das Ansehen der beruflichen Bildung im Bildungssystem zu fördern und
ihren Stellenwert zu verdeutlichen;
- den rasanten Wandel der beruflichen Bildungsinhalte aufzuzeigen und
durch Informations- und Diskussionsveranstaltungen den allgemeinen
Wissensstand über das berufsbildende Schulwesen zu verbessern;
- bei fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten die Eigeninitiative der Schule
zu unterstützen und zu ergänzen;
- Hilfen bei der Beschaffung von technischen Geräten, Lehr- und
Lernmitteln bereitzustellen.
Hierzu versucht der Verein insbesondere durch Gewinnung von Spenden
beizutragen.
§ 3 Verwendung der Mittel
(1) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Zweckgebundenheit der Mittel wird garantiert.